Ganz einfach online zu Ihrem emedo

Wollen Sie Ihr emedo online eröffnen?

Schritt für Schritt Anleitung

Um ein emedo zu eröffnen, benötigen Sie eine elektronische Identität. Mit dem Klick auf den Button "Jetzt online Eröffnung starten", beginnt die Eröffnung mit der SwissID.

Jetzt online Eröffnung starten (SwissID)

Alternativ können Sie sich mit der Trust-ID registrieren. Wenn Sie bereits eine Trust-ID besitzen, wählen Sie "Ich habe bereits eine verifizierte Trust-ID".

Videoauthentifizierung: Mo. - Sa. 07:00 - 22:00 Uhr

Sie brauchen einen gültigen Ausweis, damit Sie sich identifizieren können.

Die Identifikation kann ausschliesslich mit folgenden Dokumenten durchgeführt werden:

  • Schweizerischer Reisepass
  • Schweizerische Identitätskarte
  • Schweizerische Aufenthaltsbewilligung im Kreditkartenformat für EU-/EFTA-Staatsangehörige
  • Biometrischer schweizerischer Aufenthaltstitel im Kreditkartenformat für Drittstaatsangehörige sowie die L, B, C, Ci oder G Ausweise
  • Schweizerische Aufenthaltserlaubnis in Papierform für vorläufig aufgenommene Ausländer und Asylbewerber mit Probezeitwert F, N, S*

*Nur in Kombination mit einem gültigen nationalen Identitätsdokument

emedo ist dazu verpflichtet seine Benutzerinnen und Benutzer anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu identifizieren und eine Kopie des Identifikationsmittels aufzubewahren.

Die Validierung der SwissID und der Trust-ID erfolgt via Video-Identifikation. Die Identifikation ist für alle Benutzer kostenlos und kann vollständig online durchgeführt werden
(Videoauthentifizierung SwissID: 24/7, Trust-ID: Mo. - Sa. 07:00 - 22:00 Uhr).

Vorbereitung der Video-Identifikation

  1. Gültiger Ausweis
  2. elektronische Identität erstellen

Ablauf der Video-Identifikation SwissID

Sie werden direkt im Erstellungsprozess angeleitet. Das Handy und die Website werden parallel bedient. Falls die Videoauthentifizierung nicht automatisch durchgeführt werden kann, erhalten Sie eine Mail. Der Prozess für die Videoauthentifizierung kann jederzeit über diese Seite wieder gestartet werden.

Ablauf der Video-Identifikation Trust-ID

Nachdem Sie die Trust-ID erstellt haben, werden sie in der Trust-ID App aufgefordert, die Video-Identifizierung zu starten. Nur mit einer erfolgreichen Video-Identifizierung können Sie ein emedo eröffnen. Wählen Sie beim Schritt Video-Identifizierung "Weiter". Nun startet die Video-Identifikation und Sie werden von einer Person angeleitet.

Sobald die elektronische Identität EPD-konform ist, werden Sie automatisch auf die Einwilligungserklärung weitergeleitet. Vervollständigen Sie die fehlenden Daten auf dem Formular und wählen Sie "Einwilligungserklärung absenden". Ihre Einwilligungserklärung* ist nun erfolgreich an uns versendet worden. Auf der nachfolgenden Seite erscheint Ihnen die Einwilligungserklärung, die Sie als PDF herunterladen können. Die Informationen zur Eröffnung eines emedo finden Sie hier.

*Anhand der auf der Einwilligungserklärung angegebenen AHV-Nummer wird die Patientenidentifikations-nummer erstellt. Sobald Sie ein emedo eröffnen, wird Ihnen diese Nummer im Hintergrund automatisch zugeteilt. Diese Nummer dient zur sicheren eineindeutigen Identifizierung Ihres emedo im Falle einer Abfrage Ihres Gesundheitsdossiers durch eine Gesundheitsfachperson.

Ihr emedo wird nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages eröffnet. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und die Einwilligungserklärung zur handschriftlichen Unterzeichnung per Post. Haben Sie Ihr emedo bis 15.00 Uhr eröffnet, erhalten Sie Ihre Logindaten bereits am nächsten Arbeitstag.

Verknüpfen Sie Ihren emedo Account mit Ihrer verifzierten elektronischen Identität gemütlich und bequem von zu Hause.

Rufen Sie hierzu die Login Seite von emedo auf, geben Sie die per Post erhaltenen Zugangsdaten unter «Benutzername und Passwort» ein. Wählen Sie als nächstes Ihre elektronische Identität aus, um sich anzumelden. Ihr emedo Account ist nun mit Ihrer eID verknüpft. Zukünftig können Sie sich direkt mit Ihrer elektronischen Identität in Ihr emedo einloggen.

Vergeben Sie bereits jetzt die Zugriffsrechte an Ihre behandelnde Gesundheitseinrichtung oder deren Gesundheitsfachpersonen. So kann die berechtigte Institution oder Person auch vor Ihrem Eintritt auf Ihr emedo zugreifen und sich über Ihren Behandlungsverlauf informieren.

Zurzeit sind noch nicht alle Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsfachpersonen des Kantons Aargau an emedo angeschlossen. Eine Übersicht über die Gesundheitseinrichtungen, die bereits mit emedo arbeiten, finden Sie hier.